Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen

Stand: 10.10.2021

1. Veranstalter und Anmeldung/Verfahren

Die Evangelische Jugend der Kirchengemeinde Manching ist ein gemeinnütziger, öffentlich anerkannter Träger der Jugendarbeit. Sie führt Veranstaltungen im Auftrag der Evang. Luth. Kirchengemeinde Manching durch. Die Veranstaltungen werden in der Regel von Ehrenamtlichen betreut, sind gruppenspezifisch sowie pädagogisch orientiert und nicht mit kommerziellen Reiseangeboten zu vergleichen.

Die Anmeldung ist nur bei Verwendung des Online-Anmeldeformulars gültig und muss bei Minderjährigen von einem Personensorgeberechtigten ausgefüllt werden. Der Vertrag kommt unmittelbar nach der Anmeldung mit der automatisch vom Anmeldesystem verschickten Teilnahmebestätigung zustande.

Gehen mehr Anmeldungen ein, als Plätze vorhanden sind, wird eine Warteliste angelegt. Die Reihenfolge der Warteliste ergibt sich nach dem Eingang der Anmeldungen im Online-Anmeldesystem. Falls Plätze frei werden, informiert das Anmeldesystem die Nachrückenden automatisch. Diese haben dann 48 Stunden Zeit, die Belegung der Plätze zu bestätigen.

Vor Freizeiten findet rechtzeitig ein Informationstreffen statt. Falls dies nicht möglich ist, erhalten die Teilnehmenden vorab eine Teilnahmebestätigung mit entsprechenden Informationen schriftlich oder per E-Mail.

Mit der Anmeldung erklären sich die Anmeldenden einverstanden, dass die angegebenen Daten beim Veranstalter gespeichert werden. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nicht. Verweis: Datenschutzhinweise gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

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Teilnahmebedingungen der Evang. Jugend Manching

2. Höhe und Zahlungen des Teilnahmebeitrags

Soweit nicht anders angegeben, erfolgt die Bezahlung des Teilnahmebeitrags per SEPA-Lastschriftverfahren

  • bei Teilnahmebeiträgen unter 50 Euro unmittelbar nach der Anmeldung,
  • bei Teilnahmebeiträgen über 50 Euro ca. 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung.

3. Leistungen

Die Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den Allgemeinen Hinweisen in der offiziellen Ausschreibung (Print oder Homepage) sowie ggf. aus den Angaben des Informationsbriefes.

Es wird von den Teilnehmenden erwartet, bei gewissen Diensten wie Kochen, Spülen oder Putzen mitzuarbeiten.

4. Rücktritt eines Teilnehmenden

Tritt eine teilnehmende Person vor Beginn der Veranstaltung, gleichgültig aus welchen Gründen, von der Teilnahme zurück, ist in folgenden Fällen eine Stornogebühr zu zahlen, wenn keine geeignete Ersatzperson (z. B. über Warteliste) gefunden wird:

  • bis 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung keine Stornogebühr,
  • 4-6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung 25% vom Teilnahmebeitrag
  • bei späterem Rücktritt max. 100% vom Teilnahmebeitrag (die Stornogebühr darf die tatsächlich entstandenen Kosten nicht übersteigen)

Die Abmeldung muss über die Online-Anmeldung oder schriftlich an die verantwortlichen Ehrenamtlichen erfolgen.

5. Rücktritt des Veranstalters

Der Veranstalter kann vor Beginn der Veranstaltung in den folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:

  1. Für die Veranstaltung haben sich weniger Personen als die geplante Mindestteilnehmerzahl angemeldet; in diesem Fall hat der Veranstalter den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens
  • 20 Tage vor Beginn der Veranstaltung bei einer Dauer von mehr als sechs Nächten
  • 5 Tage vor Beginn der Veranstaltung bei einer Dauer von mindestens zwei und höchstens sechs Nächten
  • 24 Stunden vor Beginn der Veranstaltung bei einer Dauer von weniger als zwei Nächten.
  1. Der Veranstalter ist aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert; in diesem Fall hat er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnisnahme des Rücktrittgrunds zu erklären.

Tritt der Veranstalter vom Vertrag zurück, wird der schon geleistete Teilnahmebeitrag zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

Bei Veranstaltungsabbruch oder vorzeitiger Beendigung wegen höherer Gewalt (z. B. Unwetter mit irreparablen Schäden), wird der volle Teilnahmebeitrag einbehalten. Es bestehen keine weiteren Ansprüche.

6. Reiserücktrittsversicherung

Wir empfehlen eine Reiserücktrittskosten-Versicherung und eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen. Tritt eine teilnehmende Person nach Beginn einer Veranstaltung zurück, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnahmebeitrags. Zusätzliche Aufwendungen, wie z. B. Heimreise, gehen zu Lasten der teilnehmenden Person.

7. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Bei Auslandsfreizeiten können Reisedokumente erforderlich sein, die über einen Personalausweis hinausgehen. Gemäß unseren gesetzlichen Verpflichtungen informieren wir darüber auch bei einem Vortreffen oder in einem Informationsbrief.

Für die Beschaffung der Reisedokumente sind die Teilnehmenden selbst verantwortlich.

Sollten die Einreisevorschriften einzelner Länder nicht eingehalten und die Reise vom Teilnehmenden nicht angetreten werden können, behalten wir uns vor, eine angemessene Entschädigung zu verlangen.

8. Ausschluss von Teilnehmenden von der Veranstaltung

Wir behalten uns als äußerste Maßnahme vor, Teilnehmende nach Hause zu schicken. Dies erfolgt nach intensiver Beratung des Veranstalters mit den Ehrenamtlichen, wenn die teilnehmende Person

  • die Veranstaltung auch nach Abmahnung und Einzelgesprächen nachhaltig stört,
  • ein Fehlverhalten zeigt, das zur sofortigen Aufhebung des Vertrags berechtigt.
    Dies ist u.a. der Fall, wenn andere Teilnehmende gefährdet werden, insbesondere durch Mobbing. Das gilt ebenfalls, wenn die ordnungsgemäße Beaufsichtigung des Teilnehmenden durch sein Verhalten nicht mehr oder nicht ohne Gefährdung der Beaufsichtigung der Restgruppe möglich ist, z. B. 

    • bei wiederholter Selbstgefährdung, 
    • bei starkem Heimweh, 
    • bei nicht oder nicht im tatsächlichen Ausmaß angegebener erheblicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen, 
    • bei ansteckenden Krankheiten 
    • bei Nichterfüllung bzw. Nichtvorhandensein notwendiger und in der Ausschreibung vorgeschriebener Voraussetzungen, Kenntnisse und Fähigkeiten, z. B. Schwimmfähigkeit, Schwindelfreiheit, etc.

Im Falle des Ausschlusses werden die Personensorgeberechtigten des Teilnehmenden umgehend informiert. Die Kosten für die vorzeitige Rückführung des Teilnehmenden werden dem jeweiligen Personensorgeberechtigten in Rechnung gestellt.

9. Weitere Vereinbarungen

Sind Teilnehmende minderjährig, so nehmen wir als Veranstalter die Aufsichtspflicht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen durch unsere Betreuer*innen für die Zeit der Veranstaltung wahr. Der Teilnehmende ist zur Beachtung der Weisungen der Betreuenden verpflichtet.

Erkrankungen, Allergien, Lebensmittel-Unverträglichkeiten, Behinderungen, sonstige Beeinträchtigungen etc. sind dem Veranstalter vor oder spätestens mit der Anmeldung mitzuteilen. Hierzu kann auch ein Gesprächstermin vereinbart werden. Gerade bei Kindern/Jugendlichen mit Beeinträchtigungen und/oder besonderem Betreuungs- und/oder Versorgungsbedarf, ist ein offenes Gespräch vor Anmeldung zwingend.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass entsprechend den Regelungen des Infektionsschutzgesetzes ein angemeldetes Kind/Jugendlicher mit einer ansteckenden Krankheit nicht an einer unserer Veranstaltungen teilnehmen darf.

10. Versicherung

Die Teilnehmenden sind über den Veranstalter pauschal Unfall- und Haftpflichtversichert. Die Versicherung tritt nicht bei Schäden ein, die sich Teilnehmende untereinander zufügen oder die durch wiederholte und gegen die Anweisung der Betreuenden erfolgte Handlungen entstehen.

Die Unfallschutz- und Haftpflichtversicherung des Veranstalters tritt nur nachrangig ein, wenn Teilnehmende nicht privat versichert ist.

11. Haftung

Der Veranstalter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Wertgegenstände z. B. Handys, Kameras oder Tablets mitgenommen werden sollen. Der Veranstalter schließt deshalb die Haftung für Schäden an solchen Wertgegenständen aus, soweit nicht ein grobes Verschulden oder Vorsatz des Veranstalters oder eines Erfüllungsgehilfen vorliegt.

12. Anwendbares Recht

Die Rechtsbeziehung zwischen dem Veranstalter und den Teilnehmenden richtet sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13. Bild- und Filmaufnahmen

Die Personensorgeberechtigten erklären mit ihrer Unterschrift auf der Anmeldung, dass Fotos oder andere Medien, die während der Veranstaltung entstehen und ihr Kind zeigen, von der Evang. Jugend Manching und deren Partnern zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden dürfen. Eine kommerzielle Nutzung wird ausgeschlossen. Sollte der Teilnehmende oder dessen Personensorgeberechtigte damit nicht einverstanden sein, so ist eine schriftliche Einwandserklärung vor der Maßnahme an den Veranstalter zu richten. Das Recht auf Widerruf der Aufnahmen besteht im Einzelfall.